Erste Nachweise für Bayern durch Hetzel (2000), der für die seiner Meinung nach bislang verkannte Art die Aufnahme in die Rote Liste in Gefährdungskategorie 1 oder 2 vorschlägt. Dem wird hier nicht gefolgt, da die vier Vorkommen an den bislang bekannten, synanthropen Standorten nur unbeständig auftreten bzw. auftraten.
Anmerkungen aus Kommentierte Artenliste 2018 (Erläuterungen)
im Vogtland und östl. Frankenwald grenznah zum Verbreitungsgebiet in Thüringen und Sachsen möglicherweise archäophytisch (Hetzel 2000, 2007, Breitfeld et al. 2009)
Bei fehlenden Informationen oder fehlender Karte siehe auch über-/untergeordnete Sippe. Bitte beachten Sie auch die Einleitungsseite zu den Steckbriefen.